ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (ARB)

Vintaggio Travels – Pauschalreisen

Stand: Februar 2026

1. Reiseveranstalter / Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle von Vintaggio Travels veranstalteten Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB.

1.2 Reiseveranstalter ist:

Vintaggio Travels
Inhaber: Maximilian Sterneder
Saalachau 42
83404 Ainring
Deutschland

E-Mail: office@vintaggio.eu
Telefon: +49 1522 4884091

1.3 Grundlage des Reisevertrags sind die jeweilige Reiseausschreibung bzw. Leistungsbeschreibung auf der Webseite von Vintaggio Travels, die vorvertraglichen Informationen, diese Allgemeinen Reisebedingungen sowie die Reisebestätigung. Maßgeblich ist die dem Reisenden bei Vertragsschluss übermittelte oder in Textform zugänglich gemachte Leistungsbeschreibung.

2. Unverbindliche Reservierung und Abschluss des Reisevertrags

2.1 Reiseanfragen des Reisenden sind zunächst unverbindlich und stellen kein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags dar. Vintaggio Travels kann auf Grundlage der Anfrage Reiseleistungen vorläufig und unverbindlich reservieren, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Abschluss eines Reisevertrags entsteht.

2.2 Mit der Buchung der Reise (z. B. durch Bestätigung der vorläufigen Reservierung und Übermittlung der erforderlichen Teilnehmerdaten) bietet der Reisende Vintaggio Travels den Abschluss eines Pauschalreisevertrags verbindlich an.

2.3 Der Reisevertrag kommt erst mit Zugang der Reisebestätigung durch Vintaggio Travels zustande.

3. Widerrufsrecht

3.1 Für Pauschalreiseverträge nach §§ 651a ff. BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dem Reisenden stehen stattdessen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere nach Ziffer 11 dieser Bedingungen, zu.

4. Reiseleistungen

4.1 Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung.

4.2 Die Reisen von Vintaggio Travels umfassen insbesondere folgende Leistungen: Unterkunft, Bereitstellung einer elektrifizierten historischen Vespa (50), geführte Touren, Gepäcktransport, weitere in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannte Leistungen.

4.3 Bei den bereitgestellten Fahrzeugen handelt es sich um ca. 60 Jahre alte, elektrifizierte Oldtimer-Vespas. Alters- und umbaubedingte Besonderheiten, insbesondere in Optik, Bedienung, Fahreigenschaften, Leistung oder Reichweite, stellen keinen Reisemangel dar, sofern die vertraglich vorausgesetzte Nutzbarkeit der Reise insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

4.4 Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell, ein bestimmtes Baujahr, eine bestimmte Farbe oder bestimmte Ausstattungsmerkmale besteht nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich zugesichert wurde.

4.5 Die bereitgestellten Vespas werden grundsätzlich von zwei Reiseteilnehmern gemeinsam genutzt. Die maximale Zuladung pro Fahrzeug beträgt 150 kg und ist von den Reiseteilnehmern eigenverantwortlich einzuhalten. Eine Einzelnutzung ist nur nach vorheriger Buchung und gegen gesonderten Aufpreis möglich. Sofern keine Einzelnutzung ausdrücklich hinzugebucht wurde, teilen sich zwei Reiseteilnehmer eine Vespa.

4.6 Die Nutzung der bereitgestellten Fahrzeuge ist nur im Rahmen der technischen, konstruktiven und sicherheitsrelevanten Vorgaben zulässig. Einzelheiten, insbesondere zur zulässigen Personenzahl, zu Gewichtsgrenzen und zu fahrzeugbezogenen Besonderheiten, ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

4.7 Soweit aus Sicherheits-, Wartungs- oder technischen Gründen erforderlich, ist Vintaggio Travels berechtigt, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen.

4.8 Soweit Einzelleistungen durch externe Leistungserbringer bereitgestellt werden, bleibt Vintaggio Travels als Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung der im Reisevertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich.

4.9 Nimmt der Reisende einzelne ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind während der Reise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.

5. Teilnahmevoraussetzungen / Führerschein / Verhaltenspflichten

5.1 Teilnahmeberechtigt als Fahrer eines Fahrzeugs sind nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

5.2 Voraussetzung für die Teilnahme als Fahrer ist der seit mindestens zwei Jahren bestehende Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A oder B oder einer gleichwertigen, im Reiseland anerkannten Fahrerlaubnis.

5.3 Die Fahrerlaubnis ist bei Reisebeginn im Original vorzulegen.

5.4 Jeder Fahrer muss körperlich und geistig in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen. Der Reisende ist verpflichtet, den Anweisungen von Reiseleitung und Guides Folge zu leisten.

5.5 Das Führen des Fahrzeugs unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigendem Einfluss ist untersagt. Gleiches gilt bei fehlender Fahrerlaubnis oder Verstoß gegen zwingende Sicherheitsanweisungen.

5.6 Der Reisende hat alle einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften des Reiselandes einzuhalten und das Fahrzeug pfleglich zu behandeln.

6. Kaution / Versicherung / Haftung bei Fahrzeugschäden

6.1 Für jedes bereitgestellte Fahrzeug ist bei Reisebeginn eine Kaution in Höhe von 500,00 € zu hinterlegen. Die Kaution kann bar oder per Echtzeit-Banküberweisung geleistet werden.

6.2 Die Kaution dient der Sicherung fälliger Ansprüche von Vintaggio Travels, insbesondere wegen selbstverschuldeter Fahrzeugschäden, Verlusten, fehlender Zubehörteile oder vom Reisenden verursachter Zusatzkosten. Sie kann bis zur angemessenen Klärung solcher Ansprüche ganz oder teilweise zurückbehalten werden.

6.3 Die Fahrzeuge sind nach Maßgabe des jeweils bestehenden Versicherungsvertrags haftpflicht- und vollkaskoversichert.

6.4 Die Selbstbeteiligung des Reisenden beträgt 500,00 € je Schadensfall.

6.5 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung, insbesondere bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, unerlaubter Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte, Unfallflucht oder sonstigem schwerwiegenden vertragswidrigen Verhalten, haftet der Reisende nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt.

6.6 Bußgelder, Verwarnungsgelder, Maut-, Park- und Abschleppkosten sowie sonstige durch persönliche Nutzung des Fahrzeugs verursachte öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Forderungen trägt der Reisende. Für die Bearbeitung dieser Forderungen kann Vintaggio Travels vom Reisenden eine angemessene Verwaltungsgebühr verlangen.

7. Gepäck

7.1 Soweit Gepäcktransport Bestandteil der Reise ist, erfolgt dieser mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.

7.2 Eine besondere Verwahrung von Geld, Schmuck, Ausweisdokumenten, elektronischen Geräten oder sonstigen Wertsachen ist nicht geschuldet. Solche Gegenstände sind vom Reisenden selbst mitzuführen und zu sichern.

7.3 Der Reisende hat sein Gepäck so zu verpacken und zu kennzeichnen, dass gewöhnliche Transportbelastungen keinen Schaden verursachen.

8. Zahlung

8.1 Zahlungen auf den Reisepreis der Pauschalreise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn dem Reisenden der Sicherungsschein ordnungsgemäß übermittelt wurde.

8.2 Nach Übermittlung der (1) Buchungsbestätigung, (2) Anzahlungsrechnung, (3) Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB, (4) Allgemeine Reisebedingungen und (5) Sicherungsschein, ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig.

8.3 Die Restzahlung ist 45 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von 45 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Übermittlung der Dokumente (1), (2), (3), (4) und (5) innerhalb von 3 Werktagen zu bezahlen.

8.4 Leistet der Reisende Anzahlung oder Restzahlung trotz Fälligkeit nicht, obwohl Vintaggio Travels zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Vintaggio Travels nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 11 zu verlangen.

9. Preisänderungen nach Vertragsschluss

9.1 Vintaggio Travels behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss

  • a) die Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  • b) Steuern oder sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen oder
  • c) die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse

ändern und sich dies unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

9.2 Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn der Reisende spätestens 20 Tage vor Reisebeginn schriftlich über die Erhöhung und deren Berechnung unterrichtet wird.

9.3 Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reisende innerhalb einer von Vintaggio Travels gesetzten angemessenen Frist die Änderung annehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

10. Leistungsänderungen vor Reisebeginn

10.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, soweit sie unerheblich sind, erforderlich werden und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen.

10.2 Vintaggio Travels wird den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes schriftlich informieren.

10.3 Erhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen oder eine Preiserhöhung von mehr als 8 % berechtigen den Reisenden, innerhalb einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Sofern Vintaggio Travels eine Ersatzreise anbietet, kann der Reisende auch diese wählen.

11. Rücktritt durch den Reisenden / Entschädigung

11.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

11.2 Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Vintaggio Travels. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.

11.3 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Vintaggio Travels den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Vintaggio Travels eine angemessene Entschädigung verlangen:

11.4 Die pauschalierte Entschädigung beträgt pro angemeldetem Reisenden:

  • bis 90 Tage vor Reisebeginn: 0 %
  • 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 25 %
  • 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 50 %
  • 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 75 %
  • ab 29 Tage vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn / bei Nichtantritt: 90 %

11.5 Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Vintaggio Travels überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Vintaggio Travels bleibt vorbehalten, anstelle der Pauschale eine konkret berechnete Entschädigung zu verlangen.

11.6 Das gesetzliche Recht des Reisenden, bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen gemäß § 651h Abs. 3 BGB kostenfrei zurückzutreten, bleibt unberührt.

12. Ersatzteilnehmer / Umbuchung

12.1 Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn schriftlich erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine Erklärung, die Vintaggio Travels spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht, gilt in jedem Fall als rechtzeitig.

12.2 Vintaggio Travels kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die besonderen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften seiner Teilnahme entgegenstehen.

12.3 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der ursprüngliche Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden tatsächlichen Mehrkosten. Vintaggio Travels wird dem Reisenden einen Nachweis über die Höhe der Mehrkosten erteilen.

12.4 Ein Anspruch auf Umbuchung nach Vertragsschluss besteht nicht. Soweit Vintaggio Travels auf Wunsch des Reisenden und nach Verfügbarkeit dennoch Umbuchungen vornimmt, können die tatsächlich entstehenden Mehrkosten berechnet werden.

13. Rücktritt / Kündigung durch Vintaggio Travels

13.1 Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Personen, sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

13.2 Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Vintaggio Travels nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nur dann zurücktreten, wenn in der jeweiligen vorvertraglichen Information und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl sowie der Zeitpunkt angegeben wurden, bis zu welchem dem Reisenden die Rücktrittserklärung spätestens zugehen muss.

13.3 Tritt Vintaggio Travels wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, erstattet.

13.4 Vintaggio Travels kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei fehlender Fahrerlaubnis, groben Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen, Gefährdung von Mitreisenden oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

13.5 Kündigt Vintaggio Travels nach Ziffer 13.4, behält Vintaggio Travels den Anspruch auf den Reisepreis; ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind anzurechnen. Zusätzliche Kosten der Rückbeförderung trägt der Reisende, soweit diese von ihm zu vertreten sind.

14. Reisemängel / Mängelanzeige / Abhilfe / Kündigung

14.1 Der Reisende hat einen Reisemangel unverzüglich Vintaggio Travels, der Reiseleitung oder der in den Reiseunterlagen benannten Kontaktstelle anzuzeigen.

14.2 Unterlässt der Reisende die Anzeige, kann er keine Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz geltend machen, soweit Vintaggio Travels dadurch keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.

14.3 Verlangt der Reisende Abhilfe, hat Vintaggio Travels den Reisemangel zu beseitigen, sofern dies möglich ist und keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

14.4 Wird die Reise durch einen erheblichen Reisemangel beeinträchtigt und leistet Vintaggio Travels innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

15. Haftung

15.1 Die vertragliche Haftung von Vintaggio Travels für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

15.2 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für sonstige Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.

15.3 Soweit für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder darauf beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen besteht oder ausgeschlossen ist, kann sich Vintaggio Travels hierauf berufen.

16. Verjährung

16.1 Ansprüche des Reisenden nach §§ 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

17. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen / Reiseversicherung

17.1 Vintaggio Travels informiert den Reisenden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes, soweit diese für die Reise erheblich sind.

17.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, sofern Vintaggio Travels nicht schuldhaft falsch oder unvollständig informiert hat.

17.3 Vintaggio Travels empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

18. Insolvenzabsicherung

18.1 Vintaggio Travels verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB.

18.2 Absicherer ist: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 611 533-5859. Der gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein wird dem Reisenden vor Annahme von Zahlungen übermittelt.

19. Verbraucherstreitbeilegung

19.1 Vintaggio Travels ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

20. Rechtswahl

20.1 Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR gilt diese Rechtswahl jedoch nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres Aufenthaltsstaates gewährt wird.

21. Salvatorische Klausel

21.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.