Diese Allgemeinen Mietbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Vintaggio e.U.(nachfolgend Vermieter genannt) und dem Mieter. Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter diese Bedingungen als verbindlich an.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Vermieter stellt dem Mieter für die im Mietvertrag vereinbarte Dauer ein im Mietvertrag spezifiziertes Fahrzeug zur Verfügung.
1.2 Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum des Vermieters.
1.3 Der Mieter erhält das Fahrzeug ausschließlich zur privaten Nutzung im Straßenverkehr. Eine gewerbliche Nutzung oder Weitervermietung ist nicht gestattet.
1.4 Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter, die Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen einzuhalten.
2. Voraussetzungen für die Anmietung und zulässige Fahrer
2.1 Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Anmietung mindestens 18 Jahre alt sein.
2.2 Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse AM oder B sein. Diese Fahrerlaubnis muss seit mindestens einem Jahr bestehen.
2.3 Nur der im Mietvertrag eingetragene Mieter ist berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Eine Überlassung an andere Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
3. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe
3.1 Die Mietdauer ergibt sich aus den im Mietvertrag genannten Daten und Uhrzeiten.
3.2 Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur möglich, wenn der Vermieter dieser ausdrücklich vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zustimmt.
3.3 Bei der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs wird gemeinsam mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll (Checkliste) erstellt, in dem der Zustand des Fahrzeugs sowie eventuell vorhandene Vorschäden dokumentiert werden. Dieses Protokoll wird von beiden Parteien unterschrieben und ist verbindlicher Bestandteil des Mietvertrages.
3.4 Das Fahrzeug ist spätestens zum vereinbarten Rückgabe-Zeitpunkt zurückzugeben. Für eine verspätete Rückgabe von maximal einer Stunde verrechnet der Vermieter dem Mieter einen Schadensersatz in Höhe von 50€. Für jede länger dauernde verspätete Rückgabe verrechnet der Vermieter dem Mieter einen Schadensersatz in Höhe von 100€.
3.5 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen, verkehrssicheren und sauberen Zustand zurückzugeben.
4. Kaution
4.1 Vor Übergabe des Fahrzeugs hat der Mieter eine Kaution in Höhe von 200 € in bar zu hinterlegen.
4.2 Die Kaution dient der Sicherstellung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere im Falle von Schäden am Fahrzeug, Verlust von Fahrzeugschlüsseln oder -papieren, sowie bei nicht gezahlten Mietbeträgen.
4.3 Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und Erfüllung aller Verpflichtungen des Mieters unverzüglich zurückerstattet.
5. Stornierungen
5.1 Der Mieter kann die Buchung bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei stornieren.
5.2 Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn, werden 50 % des vereinbarten Mietpreises fällig.
5.3 Bei Nichtabholung des Fahrzeugs ohne vorherige Stornierung („No-Show“) wird der gesamte Mietpreis (100 %) in Rechnung gestellt.
5.4 Stornierungen haben schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu erfolgen.
6. Versicherung und Haftung
6.1 Die Fahrzeuge des Vermieters sind haftpflicht- und vollkaskoversichert.
6.2 Der Versicherungsschutz umfasst Schäden am Fahrzeug sowie Schäden gegenüber Dritten im Rahmen der jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
6.3 Nicht von der Versicherung gedeckt sind insbesondere Schäden, die entstehen durch:
a) vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Mieters,
b) Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
c) Fahrten durch Personen ohne gültige Fahrerlaubnis,
d) eine Nutzung des Fahrzeugs entgegen den Bestimmungen dieser AGB (z. B. Offroad-Fahrten, illegale Rennen),
e) Verlust von Schlüsseln, Papieren oder Zubehör.
6.4 In solchen Fällen haftet der Mieter in voller Höhe für den entstandenen Schaden.
6.5 Für Bußgelder, Strafen oder Verwaltungsgebühren während der Mietdauer haftet der Mieter allein. Der Vermieter kann für die Bearbeitung solcher Fälle eine angemessene Verwaltungsgebühr erheben.
7. Pflichten des Mieters
7.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, einzuhalten.
7.2 Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich auf befestigten öffentlichen Straßen benutzen.
7.3 Reparaturen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.
7.4 Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietdauer regelmäßig den Zustand des Fahrzeugs zu kontrollieren (z. B. Reifendruck, Beleuchtung).
7.5 Der Mieter hat das Fahrzeug stets ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern (Lenkradsperre, Sitzbankschloss, Abstellen an geeigneten Orten).
8. Kraftstoffregelung
8.1 Das Fahrzeug wird dem Mieter vollgetankt übergeben.
8.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ebenfalls vollgetankt zurückzugeben („Voll/Voll“-Regelung).
8.3 Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, stellt der Vermieter die fehlende Kraftstoffmenge zuzüglich einer Servicepauschale in Rechnung. 8.4 Für Fahrzeuge mit Elektromotor entfällt die Kraftstoffregelung.
9. Nutzungseinschränkungen
Das Fahrzeug darf insbesondere nicht verwendet werden:
a) für Motorsportveranstaltungen, Rennen, Rallyes oder Fahrtrainings,
b) für Fahrschulübungen,
c) für die gewerbliche Personenbeförderung oder zur Weitervermietung,
d) für den Transport gefährlicher, leicht entzündlicher oder illegaler Stoffe,
e) auf unbefestigten Wegen, Offroad-Strecken oder in unzulässigem Gelände.
10. Verhalten bei Unfall, Panne oder Diebstahl
10.1 Der Mieter ist verpflichtet, im Schadensfall unverzüglich die Polizei zu verständigen und einen Unfallbericht erstellen zu lassen.
10.2 Der Vermieter ist sofort über den Vorfall zu informieren.
10.3 Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben und keine Erklärungen abgeben, die die Haftungsfrage beeinflussen könnten.
10.4 Reparaturen, Abschleppungen oder Ersatzbeschaffungen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters beauftragt werden.
10.5 Bei Diebstahl des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und den Vermieter zu informieren.
11. Haftung des Vermieters
11.1 Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
11.2 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden haftet der Vermieter nicht.
11.3 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände des Mieters, die während der Mietdauer im Fahrzeug transportiert oder zurückgelassen werden.
11.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter im Zusammenhang mit der Handyhalterung entstehen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Für diesen Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht.
12.2 Gerichtsstand ist das Landesgericht Salzburg, soweit nicht zwingend ein anderer Verbrauchergerichtsstand vorgeschrieben ist.
Stand September 2025
